Antwortpflicht: Google muss auf E-Mails reagieren
- 1. Februar 2019
Gemäß der in Deutschland herrschenden Impressumspflicht hat Google seine E-Mail Adresse support-deutschland@google.com vorschiftsgemäß hinterlegt. Das Problem ist nur, dass Google nicht auf eintreffende E-Mails reagiert. Stattdessen bekommt man eine automatisch erzeugte E-Mail, die lediglich auf diverse Google Hilfe Webseiten verweist.
Die E-Mails werden noch nicht einmal gelesen, doch das geht nicht mit §5 des Telemediengesetz konform. Bereits im April 2018 wurde die Lesepflicht in Form eines Urteils gefällt, doch die Anwälte von Google gingen in Revision. Nun fügte sich Google und zog die Revision gestern zurück.
Quelle: Heise
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